Tacheles PM: Meldeaufforderung mit Sanktionsandrohung zur Widerspruchserörterung

Mitarbeitern des Jobcenter Wuppertal fällt immer wieder etwas Neues ein. So werden Wuppertaler Hartz-IV- Bezieher unter Sanktionsandrohung zum Amt bestellt, um sie davon zu überzeugen ihren Widerspruch zurückzunehmen.

Nachdem solche Vorgänge gegenüber der Jobcenter-Spitze thematisiert wurden, entschuldigte sich der Verwaltungsvorstand für diese rechtswidrige Praxis und stellte sie als nicht gängig dar. Gleichzeitig geht die Androhungspraxis munter weiter. Tacheles legt jetzt Fachaufsichtsbeschwerde beim Arbeitsministerium ein.

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Immer wieder werden Hartz-IV-Leistungsbeziehende in das Jobcenter Wuppertal einbestellt, um einen eingelegten Widerspruch zu besprechen. Solche Meldeaufforderungen sind mit der Rechtsfolgenbelehrung versehen, dass diejenigen, die ohne nachgewiesenen wichtigen Grund nicht erscheinen, die Regelleistungen für drei Monate um zehn Prozent absenkt bekommen. „Solche Meldeaufforderungen sind rechtswidrig. Sanktionsandrohungen dürfen ausschließlich bei Vorladungen zum Zweck der Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen“, erklärt Harald Thomé von Tacheles. „Dies ist eindeutig von der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts belegt.“ Im Mai dieses Jahres wurde schon ein solcher Fall gegenüber dem Jobcenter-Vorstand thematisiert. Der entschuldigte sich daraufhin und versicherte, die Praxis sei „nicht gängig“.

„Das I-Tüpfelchen beim aktuellen Fall ist, dass der Termin zum Erscheinen beim Jobcenter auf 00:00 Uhrfestgesetzt wurde, also um Mitternacht Einer Zeit, zu der gewiss kein Mitarbeiter dort arbeitet und der Geladene allenfalls den Wachdienst antreffen kann“, kommentiert Thomé den Vorgang.

Offensichtlich handelt es sich um eine gängige Praxis, die trotz Beschwerde beim Jobcenter-Vorstand fortgesetzt wird. Weil kein Wille erkennbar ist, dieses rechtswidrige Verwaltungshandeln abzustellen, hat der Verein nun eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesarbeitsministerium eingelegt. „Besonders gravierend an der Androhungspraxis ist, dass Hartz-IV-Beziehende nicht nur vorsätzlich durch rechtswidrige Meldeaufforderungen eingeschüchtert werden, sondern dass damit das Recht auf das Widerspruchs- und Klageverfahren eingeschränkt wird“, beklagt sich Thomé. „Das ist mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und muss sofort abgestellt werden!“ Hintergrund:

Das entsprechende Material steht im Internet unter: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2051/ zur Verfügung.

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Weiteres Beispiel:
    Das Jobcenter versuchte eine offensichtlich erwerbsunfähige Person (vorliegende Behinderung und seit über einem Jahr kontinuierlich krankgeschrieben) zur Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes zu bewegen.
    Dies ist ebenfalls rechtswidrig, da Eingiederungsvereinbarungen nur mit erwerbsfähigen Personen abschlossen werden können. Dass auch das Jobcenter die Person als erwerbsunfähig ansieht, wird erkennbar, wenn man gleichzeitig einen sogen. Kurzantrag auf Grundsicherungsleistungen nach SGB Xll ausgehändigt bekommt…
    Desweiteren -Nötigung zum Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Entbindungen von der ärztlichen Schweigepflicht- auch dies sind freiwillige Abgaben, und dürfen nicht Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung sein, das Verlangen ist rechtswidrig.
    Die betroffene Person hat sich Rechtbeistand eingeholt und plötzlich war die Eingliederungsvereinbarung vom Tisch…

    Wer als offensichtlich erwerbsunfähige Person eine solche Eingliederungsvereinbarung unterschreibt, unterwirft sich den dort aufgeführten Sanktionen -und dies scheint mir gewünscht. Gegen eine einmal unterschriebene Eingliederungsvereinbarung kann kein (oder nur in sehr bedingten Ausnahmefällen) Widerspruch eingelegt werden…einem Verwaltungsakt kann widersprochen werden und öffnet den Klageweg.

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