SG Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor

Eigentlich ein einfacher Fall: Ein Hartz IV-Bezieher muss sein Warmwasser mit einer Gastherme de-zentral zubereiten. Das Gesetz besagt in solchen Fällen, dass die dafür anfallenden Kosten zu über-nehmen sind, nur das Jobcenter Wuppertal sieht das mal wieder anders.

Laut Gesetz sind die Kosten für die Warmwasserzubereitung in nachgewiesener Höhe zu übernehmen, insofern diese nicht zusammen mit den Heizungskosten abgerechnet werden. Das Jobcenter Wuppertal sieht dies trotz entsprechender interner Dienstanweisungen mal wieder anders, sodass der betroffene Leistungsbezieher seine Ansprüche auf die Übernahme von Warmwasserkosten in Höhe von 301,32 EUR im Rechtsmittelverfahren mit Widerspruch und Klage durchsetzen musste.

Im Rahmen des Klageverfahrens hat das Gericht das Jobcenter Wuppertal mehrfach auf die Sach- und Rechtslage aufmerksam gemacht und die „Fortführung des Verfahrens aus Sicht des Beklagten“ als „rechtsmissbräuchlich“ gebrandmarkt. „Obwohl der Beklagte gegen die insoweit eindeutigen dienstlichen Anweisungen der Bundesagentur zu § 20, 21 und 22 SGB II verstößt, hat der Beklagte das Verfahren sinnloserweise fortgeführt und damit absichtlich bei Gericht Kosten verursacht“, führt das Gericht in dem Gerichtsbescheid aus und verurteilt das Jobcenter Wuppertal nicht nur zur Nachzahlung der tatsächlichen Warmwasserkosten in Höhe von über 300 EUR, sondern auch zu einer Rechtsmissbrauchsgebühr. „Dieser Fall ist symptomatisch für das Vorgehen des Jobcenter Wuppertal. Die Rechtslage interessiert das Jobcenter oft nicht mehr. Was jedoch interessiert, ist, wie Hartz IV-Kosten zu Lasten der Leistungsbezieher und zu Gunsten der Stadtkasse eingespart werden können“, legt Harald Thomé von Tacheles e.V. dar. „In unserer Beratung stoßen wir häufig auf solche Fälle, wobei dieser Fall noch fast ‚harmlos‘ ist, weil es ’nur‘ um einen Betrag von rund 300 EUR ging. Zunehmend geht es bei unseren Fällen um viele hundert Euro, drohenden Energieverlust oder gar drohenden Wohnungsverlust“, berichtet Thomé weiter.

„Wir begrüßen das Düsseldorfer Urteil, weil es dem Jobcenter deutlich die Grenzen aufzeigt. Gleichzeitig wirft das Urteil ein deutliches Schlaglicht auf die örtliche Verwaltungspraxis und markiert sie als klar und eindeutig rechtswidrig und sogar rechtsmissbräuchlich. Es ist leider kein bedauernswerter Einzelfall, als den die Geschäftsführung des Jobcenter solche Vorgänge sonst gerne abtut“, so Thomé abschließend zu dem Urteil.

Das Urteil des SG Düsseldorf vom 27.04.2016 – Aktenzeichen: S 35 AS 159/15 gibt es hier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/SG_Duesseldorf_27.04.2016.pdf

Anmelden

Kommentare

  1. Wir haben doch einen guten Sozialdezernenten. Der ist doch gerade erst wiedergewählt worden. Warum kann der nicht mal auf den Tisch hauen? Weiß er davon nichts? Ist es ihm egal? Es ist ja nicht das erste mal, dass das Jobcenter Wuppertal durch Rechtsbrüche auffällt.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert