Keine Verfahrensfehler beim Zustandekommen des Bebauungsplans Döppersberg

CDU sieht sich bestätigt

In einer an den Einzelhandelsverband gerichteten Stellungnahme, die auch der Stadt Wuppertal in Kopie übermittelt wurde, hat die Bezirksregierung jetzt unmissverständlich klargestellt, dass ein Einschreiten in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht beim Bebauungsplan Döppersberg nicht in Betracht kommt. In diesem Schreiben heißt es u.a. wörtlich: „Die Stadt Wuppertal hat plausibel dargelegt, dass sie alle rechtlich erforderlichen Aspekte inhaltlich in die Abwägung eingestellt hat. … Der Bebauungsplan leidet daher nicht an einem offenkundigen Rechtsmangel.“
In mehrseitigen Schreiben an die Stadt Wuppertal und die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte der Einzelhandelsverband erklärt, dass der Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 954 (Döppersberg) rechtswidrig zustande gekommen sei, und beachtliche Verfahrensmängel gerügt. So habe sich der Rat nicht mit der aus Sicht des Einzelhandelsverbandes bestehenden Notwendigkeit von speziellen Festsetzungen zur Steuerung eines DOC/FOC beschäftigt. Ferner seien Belange des Verkehrs und der Mobilität sowie der Stellplatzbedarf im Hinblick auf die mögliche Nutzung der Bundesbahndirektion nicht ausreichend ermittelt bzw. bewertet worden. Auch Belange des Denkmalschutzes seien nicht angemessen berücksichtigt worden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Müller sieht sich durch die jetzt seitens der Bezirksregierung erfolgte Klarstellung bestätigt. „Wir würden es begrüßen, wenn nun auch der Einzelhandelsverband zur sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit zurückfände. Mit einer solchen öffentlichen Auseinandersetzung ist niemandem gedient. Sie schadet im Ergebnis vor allem dem Einzelhandelsstandort Wuppertal.“ Vor diesem Hintergrund hält Müller auch eine mögliche Klage der Stadt Remscheid für wenig erfolgversprechend.

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