Bundeskartellamtsverfahren gegen WSW eingestellt

Das Kartellverwaltungsverfahren gegen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) wird durch das Bundeskartellamt (BKartA) vorläufig eingestellt. Die WSW und das BKartA haben nun gemeinsam einen Vergleich zur Beilegung des Verfahrens erzielt.

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Demnach erstatten die WSW nun für den Zeitraum 1.1.2009 bis 30.4.2013 insgesamt 15 Millionen Euro an ihre damaligen Wasser-Kunden, dies entspricht einer nachträglichen Reduzierung der Wasserpreise um rund 6,8 Prozent. Der durchschnittliche Wuppertaler Haushalt kann mit einer jährlichen Erstattung von zirka 20 Euro rechnen – also für den gesamten Zeitraum mit knapp 90 Euro. Nach erfolgter Rückzahlung gilt das Verfahren als endgültig beendet.
„Wir haben uns für diesen Vergleich entschieden, um das Risiko langwieriger und teurer Gerichtsprozesse für die WSW und ihre Gesellschafter zu vermeiden“, erläutert Andreas Feicht, Vorstandsvorsitzender der WSW Energie & Wasser AG. „Wir sind davon überzeugt, dass die Wuppertaler Wasserpreise stets fair und angemessen waren. Damit haben wir uns allerdings nicht komplett durchsetzen können“, so Feicht. Im Falle einer Fortführung des Verfahrens wären die WSW wahrscheinlich gezwungen gewesen, erst einmal ihren ehemaligen Wasser-Kunden Rückerstattungen zu gewähren. Diese hätten sie, je nach Ausgang des Verfahrens, zu einem späteren Zeitpunkt wieder von ihnen zurückfordern müssen. „Mit dem Vergleich verfügen heute sowohl die WSW als auch ihre ehemaligen Wasser-Kunden über Rechtssicherheit“, betont Feicht. Das Verhandlungsergebnis wirkt sich sogar positiv auf das Jahresergebnis 2015 aus. Die Wuppertaler Stadtwerke hatten schon 2014 Vorsorge getroffen und eine Rückstellung vorgenommen, die über der aktuellen Vergleichssumme lag. „Somit ist der Kompromiss auch wirtschaftlich vertretbar und im Interesse unserer Gesellschafter und Kunden“, unterstreicht Feicht.
Die WSW haben im Rahmen des Verfahrens ihre Kostenstruktur umfangreich dargelegt und diese dem Bundeskartellamt erläutert. Dabei konnten sie dem Bundeskartellamt deutlich machen, dass Trinkwasseraufbereitung und -versorgung gerade in Wuppertal komplex und mit überdurchschnittlich hohen Kosten verbunden sind. Die Stadt verfügt über kein Grundwasser, daher wird Trinkwasser aus weit entfernten Talsperren und Rheinuferfiltrat gewonnen. Außerdem verstärken die starken Höhenunterschiede im Stadtgebiet die Versorgungskosten. Diese und eine Vielzahl an weiteren Gründen legten die WSW dem Bundeskartellamt dar. Das BKartA hat einen beachtlichen Teil der Argumente der WSW akzeptiert. Allerdings verblieben auch Meinungsverschiedenheiten zu bestimmten Aspekten in der Rechtfertigung der WSW, die mit dem geschlossen Vertrag nun beigelegt werden.
Die Wuppertaler Stadtwerke werden die Rückzahlungen in der ersten Jahreshälfte 2016 durchführen. Hierfür müssen die Wasser-Kunden nicht selbst aktiv werden. Die WSW ermitteln den Erstattungsbetrag und schreiben ihre ehemaligen Kunden an. Die Zahlungen erfolgen per Verrechnungsscheck.

Quelle: Pressemitteilung der WSW

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