28.08.2015

Tariftreue- und Vergabegesetz verfassungswidrig?

Der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker fordert eine Novellierung des umstrittenen Tariftreue- und Vergabegesetzes und hofft, dass die Handwerker in Wuppertal dann bald aufatmen können.

Spieckerhellblau„Was wir als CDU-Landtagsfraktion von Anfang an gesagt haben, ist nun eingetreten: Das Tariftreue- und Vergabegesetz der rot-grünen Landesregierung droht vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zu scheitern. Dann können die Handwerker in Wuppertal aufatmen, weil viele bürokratische Hürden bei der Vergabe von Aufträgen beispielsweise von Kommunen wegfallen und vieles einfacher wird.“ Mit diesen Worten kommentiert der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker, Handwerkspolitischer Sprecher seiner Fraktion, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das TVgG als verfassungswidrig einzustufen.

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Schon bei der Verabschiedung habe es massive Kritik an dem Gesetz gegeben, so Spiecker weiter. So hätten Experten damals unzulässige Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung eine unzulässigen Wettbewerbsverzerrung insbesondere zu Lasten der Kleinbetriebe auch in Wuppertal befürchtet. Spiecker abschließend: „Das alles hat sich jetzt bewahrheitet. Das Tariftreue- und Vergabegesetz muss überarbeitet werden. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag eine Novellierung dieses Gesetzes.“

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