Tacheles Stellungnahme zum Auftritt des JC-leiters Thomas Lenz in der Lokalzeit

Zum Auftritt des Jobcenterleiters Thomas Lenz in der WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 15.04.2015 nimmt Tacheles wie folgt Stellung

  1. Der Vorstandsvorsitzende des Jobcenter Wuppertal führt die Öffentlichkeit hinters Licht, wenn er behauptet, es gebe keine rechtskräftigen Urteile zur Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft gegen das Jobcenter Wuppertal. Weil Wuppertal kein schlüssiges Konzept zur Festlegung der örtlich angemessenen Unterkunftskosten hat, wurde das Jobcenter in zahlreichen Sozialgerichtsentscheidungen dazu verurteilt, höhere Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Dazu möchten wir beispielsweise folgende Urteile nennen, in denen das Jobcenter Wuppertal zur Zahlung höherer Unterkunftskosten verurteilt wurde: SG Düsseldorf v. 17.07.2012 – S 18 (28,5) AS 51/08; SG Düsseldorf v. 25.09.2012 – S 18 AS 3529/11; SG Düsseldorf v. 15.01.2013 – S 18 AS 3613/12 und SG Düsseldorf v.  01.10.2013 – S 41 AS 1050/10. Ebenso vom Landessozialgericht NRW v. 02.03.2015 – L 6 AS 98/14.
  2. Die rechtmäßige sowie zeit- und sachgemäße Bearbeitung von Änderungen, Anträgen und Rechtsmittel muss in einer Behörde routinemäßig gewährleistet sein. Die Beschwerde über den Chef kann hier nur in schwierigsten Ausnahmefällen in Frage kommen. So wird es vom Verein Tacheles auch gehandhabt. Bei über 50 Beratungen in der Woche können wir jedoch den Korrekturbedarf nicht über das Büro „Lenz“ abwickeln, dafür gibt es Rechtsmittel und die Routine einer Sozialverwaltung – wenn sie denn funktionieren würde.
  3. Wenn der Vorstandsvorsitzende Lenz es als Aufgabe seines Büros ansieht, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, dann sollte er diese Beschwerdestelle auf den Schreiben des Jobcenter Wuppertal sichtbar kenntlich machten lassen, damit die 48.000 Wuppertaler Leistungsberechtigten wissen, an wen sie sich wenden können. Nach den Erfahrungen des Vereins Tacheles verlaufen die von Thomas Lenz angeführten Beschwerden auf der Ebene der Teamleitung und der Geschäftsstellenleitung jedoch regelmäßig ergebnislos.
  4. Wenn es um den sorgfältigen Umgang mit Schreiben und Unterlagen geht, sprechen wir auch von den Dokumenten, die ohne Eingangsbestätigung des Jobcenters in deren Briefkästen landen. Von dieser Post gehen massenhaft Schreiben verloren. Selbst die persönliche Abgabe von Schreiben gegen Eingangsbestätigung in den Eingangsbereichen der Jobcenter Geschäftsstellen, schütz Betroffene nicht davor, Dokumente zwei-, drei- oder fünfmal  einreichen zu müssen.

Das belegen zahlreiche Dokumente, die sich mehrfach „eingangsgestempelt“ in den Unterlagen unserer Ratsuchenden befinden. Der Vorstandsvorsitzende Lenz blendet in seiner Lesart der Vorgänge wesentliche von uns dokumentierte Sachverhalte aus.

Anstatt unsere Kritik an den Wuppertaler Zuständen im Nachhinein durch den Chef der zuständigen Behörde kommentieren zu lassen, würden wir uns von den lokalen Medien wünschen, dass wir zu solchen Anlässen hinzugezogen werden und unsere Erfahrungen und Positionen im Rahmen eines öffentlichen Disputs auf Augenhöhe darstellen können. Gerne auch zusammen mit dem Vorstands-vorsitzenden Thomas Lenz.

Hier der Link zur Lokalzeit: http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-bergisches-land/videoaktionstagjobcenterinderkritik100_size-L.html?autostart=true#banner ab Min: 5:30
Einige der Urteile sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/

 

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