DIE LINKE fordert 3.1 Millionen für Wuppertals bedürftige Kinder

DIE LINKE im Rat begrüßt das Urteil des Bundessozialgericht, wonach die Stadt Wuppertal eine Rückzahlung vom Bund in Höhe von 3.1 Mio. € erhält. DIE LINKE will dieses Geld an bedürftige Kinder verteilt wissen.

DSC_1656Das Bundessozialgericht hat der Klage des Landes Nordrhein-Westfalen recht gegeben: Die vom Bund einbehaltenen ca. 70 Mio € müssen den Kommunen jetzt überwiesen werden. Daraus ergibt sich für Wuppertal eine Nachzahlung von 3.139.952,34 €. Dieses Geld stammt ursprünglich aus nicht verausgabten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets, das bedürftigen Kindern zusteht.

Susanne Herhaus, Stadtverordnete der Ratsfraktion DIE LINKE fordert, dass das Geld in voller Höhe Kindern und Jugendlichen entsprechend dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Gute kommt, aus dem die Nachzahlung stammt.

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Um das Bildungs- und Teilhabegesetz in 2011 schnell in trockene Tücher zu bringen wurden nicht zu billigende Kompromisse geschlossen.
    Ein fauler „Kompromiss“ sieht seit 2011 die um 20% gekürzte Grundsicherungsleistung erwachsener erwerbsunfähig Behinderter, die im Haushalt der Eltern oder in WG’s leben, vor (Regelbedarfstufe 3 im SGB Xll).
    Anders verhält es sich im SGB ll (Nichtbehinderte, über 25jährige in gleicher Haushaltssituation)- diese erhalten die Regelbedarfstufe 1, also 100 % Grundsicherungsleistung.
    Diese Ungleichbehandlung zulasten der behinderten Menschen ist rechtswidrig, wie das Bundessozialgericht in nunmehr 5 Urteilen feststellte.
    Ergo steht diese Nachzahlung zunächst wohl denjenigen zu, die seit mehr als 4 Jahren um 20 % ihrer Grundsicherungsleistung betrogen wurden, um das Bildungungs- und Teilhabegesetz durchzupeitschen!

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