03.12.2014
Anleinpflicht: Hundehaltern drohen „Knöllchen“ vom Ordnungsamt
Wer ab dem 1. Januar seinen Hund außerhalb eines genau festgelegten Auslaufgebiets nicht an die Leine nimmt, riskiert ein „Knöllchen“ vom Ordnungsamt. Das teilt die Stadt mit. Ob der Vierbeiner ungesichert in einem Park oder Wald unterwegs war, spielt dabei keine Rolle. In der Vergangenheit war es wegen den Zuständigkeiten in den landeseigenen Forsten zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, nun haben sich Stadt und Land darauf verständigt, dass das Wuppertaler Ordnungsamt die Personalien der Hundehalter erheben darf.

In Hundeauslaufgebieten dürfen Waldi & Co. jenseits der befestigten Wege herumtoben. In Anleingebieten, dazu zählen z.B. Spielplätze und Rasenflächen, müssen Hunde hingegen auch auf den Waldwegen an die Leine genommen werden.
Es bleibt bei den bisherigen Auslauf- und Anleingebieten:
- Gelber Sprung, Barmen
- Nordpark, Barmen
- Nützenbergpark, Elberfeld
- Ehrenhain, Vohwinkel
- Hardt, Barmen
Die Stadt hat Übersichtskarten herausgegeben, auf denen die Bezirke eingezeichnet sind.
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