4. Wuppertaler Wohnbörse für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung

Am Mittwoch, dem 16.11.2016 findet von 17-19 Uhr in der Färberei die dritte Wohnbörse für Menschen mit Behinderung statt. Wuppertaler Wohneinrichtungen und Dienste des Ambulant Betreutes Wohnens stellen sich dort vor.

„Für viele Menschen mit Behinderung und deren Eltern ist das Thema „Wohnen“ mit offenen Fragen verbunden“, beschreibt Gudrun Nolte von der KoKoBe die Situation. „Eltern sind oft besorgt, ob ihre Kinder gut versorgt und betreut sind, wenn sie das elterliche Zuhause verlassen.“ Wo gibt es geeignete Wohneinrichtungen? Muss ich als behinderter Mensch in ein Wohnheim oder kann ich mit Betreuung in der eigenen Wohnung leben?  „Viele Fragen beschäftigen die Betroffenen“, weiß Nolte zu berichten.

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Das Angebot an Wohnmöglichkeiten in Wuppertal in Wohnheimen, in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft mit Betreuung (BeWo) ist vielfältig. Auf der 4. Wuppertaler Wohnbörse können sich Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und alle anderen Interessierten einen Überblick verschaffen, denn alle Einrichtungen und BeWo-Dienste sind mit einem Info-Tisch vertreten. Auf kurzem Wege kann man Kontakte knüpfen, allgemeine oder spezielle Fragen stellen, Besuchstermine vereinbaren und Infomaterial bekommen. In einer Fernsehecke können Filme über das Selbständige Wohnen angeschaut werden. Auch der Landschaftsverband Rheinland, die Wohnberatung und die KoKoBe stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Organisiert wird die Wohnbörse von der KoKoBe Wuppertal in Absprache mit den Förderschulen und Wohneinrichtungen. Die Wohnbörse richtet sich vor allem an Menschen mit sogenannten geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderungen, nicht an Senioren mit erworbenen Behinderungen.

Termin: Mittwoch, 16.11.2016 von 17 – 19 Uhr

Wo: Die Färberei, Peter-Hansen-Platz 1 (ehemals Stennert 8), 42275 Wuppertal

Info: KoKoBe Wuppertal, Gudrun Nolte 0202/6679405 www.kokobe-wtal.de

Die Teilnahme ist kostenlos

Seit 12 Jahren ist die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung) eine kostenlose und unabhängige Anlaufstelle für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und ihre Angehörigen zu den verschiedensten Fragen, insbesondere den Themen Wohnen und Freizeit.

 

 

 

 

 

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Am 23.07.2014 entschied das Bundessozialgericht, dass volljährigen erwerbsunfähig Behinderten im SGB Xll die Regelbedarfsstufe 1 (statt Regelbedarfstufe 3) zusteht, wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften leben.
    Fraglich wann diese -höchstinstanzliche- Entscheidung zugunsten der Betroffenen hier in Wuppertal umgesetzt wird.
    Während einige Kommunen längst dazu übergegangen sind (sogar im diesbezgl. knauserigen Bayern) entspr. Bescheide zu korrigieren und Nachzahlungen zu leisten, wird hier auf Zeit gespielt und auf fehlende Dienstanweisung des BMAS verwiesen…..
    So wird den Betroffenen der Auszug in eine WG nicht gerade erleichtert- oder ist dies, da teurer als die Unterbringung bei den Eltern, gar nicht so erwünscht und der verhängten Haushaltssperre geschuldet?

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