döpps105: Quorum erreicht – Jetzt muss politisch entschieden werden!

döpps105 hat unter widrigen Bedingungen genug gültige Unterschriften gesammelt und das Quorum für ein Bürgerbegehren zum Döppersberg-Umbau deutlich überschritten. Die Initiative fordert den Rat auf, am 7. April den Willen der Bürger umzusetzen.

 

Der Rat soll am 7. April einen Ratsbürgerentscheid beschließen, um die Entscheidung über die Kosten des Bauprojekts den Wuppertaler/innen in die Hände zu legen.

 

 

Umbau ja - aber bitte bezahlbar!
Umbau ja – aber bitte bezahlbar!



politisches Votum

Das robuste politische Mandat für eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Wuppertals zu den Kosten des Bauprojekts kann auch mit juristischen Winkelzügen der Stadtverwaltung nicht vom Tisch gefegt werden. Die Vorlage (VO/0239/14) des Rechtsamts der Stadt für die Ratssitzung am 7. April und die Einlassungen des Stadtdirektors gegenüber der Presse ignorieren, dass sich das Bürgerbegehren nicht auf die juristische Ebene reduzieren lässt. Es ist das klare politische Votum vieler empörter Wuppertaler/innen, die beim Döppersberg mitbestimmen wollen. Dass das Bürgerbegehren nun mit einer formalen Begründung ausgehebelt wird, ist ein Affront gegen die Initiative und ihre zahlreichen Unterstützer/innen: Ein demokratisches Instrument wird mit den Füßen getreten!

„Auf der einen Seite werden durch solche Aussagen der Rat und auch die Öffentlichkeit bereits im Vorfeld der Entscheidung einseitig beeinflusst und zum anderen wird die politische Dimension der Bürgerbeteiligung in dieser Stadt komplett ausgeblendet“, erklärt Beate Petersen, Sprecherin von döpps105. „Diese von Interessen geleitete Positionierung vor der Ratsentscheidung verstößt gegen die Neutralitätspflicht der Verwaltung und – mit Verlaub – der Berichterstattung darüber in den lokalen Medien hätten wir an dieser Stelle auch etwas mehr Ausgewogenheit zugetraut.“

Ob das Bürgerbegehren nun formal zulässig ist oder nicht, wird das zuständige Verwaltungsgericht zu entscheiden haben und nicht die Stadtverwaltung. döpps105 vertritt hier eine andere Auffassung, als das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, und behält sich rechtliche Schritte vor.

juristische Fragestellungen und politische Legitimation

Es geht aber längst nicht mehr um juristische Fragestellungen, sondern um politische Legitimation. Der Rat der Stadt Wuppertal ist das politische Organ der Stadt, das unabhängig entscheiden muss.

Auch wenn das in Zeiten der großen Kooperation in Wuppertal kaum noch einer glauben will: Um den Willen der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, kann der Rat jederzeit einen Ratsbürgerentscheid beschließen und die Bürger/innen über die Deckelung der Baukosten beim Döppersberg entscheiden lassen. Genau das fordert döpps105 von den Mitgliedern im Rat der Stadt Wuppertal.

„Wir wollen, dass die Ratsmitglieder frei von Vorgaben ihrer Fraktionen oder Empfehlungen der Verwaltung allein nach ihrem Gewissen entscheiden“, fordert Frank Jäger, ebenfalls Sprecher von döpps105. „Dieses Bürgerbegehren spiegelt nicht zuletzt die Unzufriedenheit der Bürger/innen wieder, wie in dieser Stadt zentrale Entscheidungen getroffen werden – nämlich von den Spitzen der Verwaltung und der beiden großen Fraktionen. Demokratie funktioniert allerdings anders!“

(döpps105 Medieninfo vom 31.03.2014)

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Kommentare

  1. Thorsten Sippel sagt:

    @ Werner T. Jung
    „Was ist denn an einem Stammtisch so schlimm? Schließlich ist die Initiative Döpps 105 auf einem Stammtisch der Linkspartei gegründet worden.“

    Ihr Stammtisch sei Ihnen gegönnt, aber wo ist jetzt die Verbindung Ihres Kommentars zur Sache?

  2. Fast Foot sagt:

    An die Foristen:

    Der Beitrag vom 1. April 2014 um 16:39 ist nicht von mir, es ist ein Fake.

    Ich habe in zahlreichen Beiträgen döpps 105 unterstützt und auch selbst Unterschriften gesammelt.

    Insbesonder das in „…“ gesetzte Zitat zeigt den konservativen Variante des Betrügers oder der Betrügerin.

    Beste Grüße an alle aufrichtigen Demokraten und Foristen.

    Fast Foot

  3. Shorsten Tippel sagt:

    Herr Sippel,

    weshalb reagieren Sie so aggressiv und herablassend, wenn Kommentatoren ihren vollen Namen nicht nennen oder unter einem Synonym schreiben? Dies ist deren gutes Recht und auch gemäß so genannter Netiquette absolut in Ordnung. Und die freie Meinungsäußerung wird dadurch auch nicht beschnitten. Wenn sie das einfordern, dann sind SIE undemokratisch und Stammtischgetrieben. Also akzeptieren Sie bitte, dass Kommentatoren Synonyme nutzen oder sich nicht vollständig mit Namen nennen. Vielen Dank.

    PS:
    Übrigens, selbst die Autorin benutzt nicht ihren Namen, sondern nennt sich nur BEA…..

    1. Thorsten Sippel sagt:

      Ich kann zu meiner Meinung mit meinem Namen in der Öffentlichkeit stehen.

      Wer das für sich selbst auch sagen kann, trägt dazu bei diese Gesellschaft zu einer besseren zu machen.

      Wenn Sie Objektivität als „herablassend“ und „so aggressiv“ empfinden und meine eigene freie Meinungsäußerung nicht dulden ist das nicht mein Problem, sondern Ihres.

      Ich weise nur daraufhin das man stets die Wahl hat für das eigene Wort/die eigene Meinung in Verbindung mit dem eigenen Namen einzustehen. Was ist daran falsch authentisch zu sein? Das man hier seinen eigenen Vorteil vielleicht gefährdet? Ist es das was Sie meinen? Einem politisch Verfolgtem z.B. in China, Russland, Tibet, Syrien usw. der in seinem Land aktiv gegen das herrschende Regime für Demokratie kämpft und um Leib und Leben seiner Familie und sich selbst fürchten muss, der möchte bitte ein Pseudonym verwenden.
      Wenn jemandem hier durch eine Namensnennung Nachteile entstehen sollten, ist das auch sein Problem und nicht meines. Vielleicht sollte er dann mal die Courage haben und sich den daraus ergebenden Problemen konsequent in der Öffentlichkeit stellen, damit dies kein Problem mehr ist. Das würde diese Gesellschaft hier dann auch zu einer besseren machen. Das erfordert allerdings Courage. Wenn man sich in dieser Gesellschaft nicht mehr unter seinem eigenen Namen vertreten kann haben wir ein echtes Problem oder sehen Sie das anders?

      PS. Und wenn BEA sich bei mir meldet, würde ich Ihr das gleiche sagen. Aber ich mache mir keine Sorgen über BEA.

      1. Horsten Ippel sagt:

        Heiliges Blechle, Ihnen ist nicht mehr zu helfen.

        1. Thorsten Sippel sagt:

          So schnelles Aufgeben? Strengen sie sich mal an für Ihre Überzeugungen.
          Ach so, der Stammtisch ist vorbei.

          1. Werner T. Jung sagt:

            Was ist denn an einem Stammtisch so schlimm? Schließlich ist die Initiative Döpps 105 auf einem Stammtisch der Linkspartei gegründet worden.

  4. Gunther sagt:

    Wenn man sich die Beschlussvorlage durchliest, kann man zu zwei zentralen Schlüssen kommen:

    1. Die Initiative hat Unterschriften unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen. Fakten wurden verdreht oder ausgeblendet. Die Unterzeichner wurden arglistig getäuscht.
    2. Die Initiative war schlecht beraten und hat sich nicht ausreichend mit Dr Materie befasst. Dadurch sind eklatante Fehler bei der Formular-Erstellung, Formulierung der Frage(n), Fristen-Einhaltung und nicht zuletzt bei der Ausführung der Unterschriftensammlung passiert. Dies führt nun zu gleich mehreren Verstößen gegen das GO NRW und zur Unrechtmäßigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens.

    Die Ablehnung des angestrebten Bürgerbegehrens ist rechtlich einwandfrei. Nur leider wird das erst ein Gericht abschließend bestätigen müssen, da die Initiative auf jeden Fall klagen wird.

    Gut finde ich, dass das falsche Spiel, welches die Initiative von Anfang an gespielt hat nun endgültig auffliegt. Wiederum schade ist, dass die Initiatoren sich dafür nicht verantworten werden müssen 🙁

  5. Thomas Fischer sagt:

    Hallo Bea,

    jetzt weiß ich auch, weshalb Sie nie auf meine Frage “wo ist Ihr am 19.12.2013 öffentlich angekündigtes Gegengutachten?” geantwortet haben: Es gab nie eines. Sie haben gelogen! Pfui! Quelle:

    Auszug aus der Beschlussvorlage des Stadtrats:

    “Aufgrund verschiedener Pressemitteilungen bzw. Erklärungen von Mitgliedern der Initiative Döpps105 musste die Verwaltung davon ausgehen, dass seitens der Initiative eine dem Gutachten des Prof. Dr. Bätge widersprechende rechtliche Einschätzung vorliegen würde.

    Im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs und um eine vollständige Sachverhaltsdarstellung für die Ratsvorlage zu gewährleisten, wurde mit Schreiben vom 28.01.2014, 14.02.2014 und vom 11.03.2014 fruchtlos schriftlich um die Übersendung dieser rechtlichen Einschätzung gebeten.

    Eine Übersendung erfolgte auf die schriftlichen Anforderungen nicht. Im Rahmen der Übergabe des Bürgerbegehrens am Freitag, den 14.03.2014, wurde nochmals der Bevollmächtigte Herr Rechtsanwalt Adolphs befragt. Dieser erklärte, dass er insoweit Rücksprache mit der Gruppe nehmen wolle.

    Trotz Kenntnis der anstehenden Fertigung der Ratsvorlage für die Ratssitzung am 07.04.2014 wurden keine juristischen Gegenargumente gegen das Gutachten des Prof. Dr. Bätge der Verwaltung zugesandt. Mithin können keine Argumente der Initiative Döpps105 in dieser Ratsvorlage aufgeführt werden.”

  6. Thorsten Sippel sagt:

    Großes Kompliment an die Initiatoren von döpps105 und die Entscheidung gegen die selbstherrliche Willkür und undemokratischen Methoden der Stadtführung vorzugehen.

    Mit jedem weiteren Tag zerbröselt die Maskerade der Stadtverwaltung und die Unterstützerschaft für die Initiative döpps105 wächst.

    Das Recht der freiheitlichen Demokratie und die objektive Wahrheit sind auf Eurer Seite. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
    Weitermachen!

    1. Fast Foot sagt:

      Hallo Thorsten,

      lesen Sie sich bitte die rechtliche Bewertung durch (gibt es auf der Seite der Stadt zum Download). Es gibt gleich mehrere Gründe, die juristisch einwandfrei belegen, weshalb das angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist.

      „Das Recht der freiheitlichen Demokratie und die objektive Wahrheit“ ist auf beiden Seiten :-p

      1. Thorsten Sippel sagt:

        Habe ich bereits gelesen und nicht nur das.

        Wer sich hinter einem Pseudomym versteckt hat sicherlich viel zu verstecken.

        1. Emanuel sagt:

          Es ist doch ganz einfach: ein Gericht wird die Rechtmäßigkeit bewertend und ein Urteil fällen. Bis dahin bleiben Sie doch bitte sachlich, denn beide Seiten setzen sich für Ihr Anliegen ein. Das ist Demokratie pur. Hass hat hier keinen Platz ist undemokratisch.

          1. Thorsten Sippel sagt:

            Willkür und Selbstherrlichkeit, also kurzsichtiges Handeln an den Bürgern vorbei, hat nichts mit Demokratie pur und auch nichts mit Hass zu tun. Es handelt sich dabei um objektive Tatsachen und nicht um Unsachlichkeit, gemessen an den Ratsbeschlüssen und wie diese wieder verworfen werden.

            Und ich bin der Meinung das die Rechtsbasis und Rechtssicherheit für döpps105 immer bestanden hat und besteht. Ich gehe davon aus, dass das Gericht oder die Gerichte auf objektiver Gesetzesgrundlage ebenso entscheiden müssen. Die Frage ist, betrachtet man den Sachverhalt auf objektiver Grundlage oder auf Grundlage der Darstellungen und Schilderungen der Stadtverwaltung. Ich sage nur: Augen auf und Ohren auf und überprüfe, sei kritisch und folge nicht blind. Dazu sind unsere Verfassung und das GG mit den darin enthaltenen Grundwerten zu wichtig.

            Übrigens, Ihr Nachname fehlt. Wer in der Lage ist eine klare Position zu beziehen wird auch immer so viel Courage und Respekt besitzen und seinen Namen nennen können. Alles andere ist feige und nicht ernst zu nehmen, sondern eher Stammtischgeschwafel:
            Gestern so, heute anders und mach ma ne Runde…

        2. Shorsten Tippel sagt:

          Siehe oben…

      2. Fast Foot sagt:

        Dies ist ein unverwschämtes Fake.
        An die ehrlichen Foristen, freundliche Grüße, auch wenn wir unterschiedlicher Auffassung sind.

        Fast Foot

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