Stadtverwaltung: Rat soll Bürgerbegehren „Döpps105“ für unzulässig erklären

In der Sitzung am 7. April soll die Politik das Bürgerbegehren, das die Deckelung der Umbaukosten für den Döppersberg festschreiben will, aus juristischen Gründen für unzulässig erklären. Das sieht eine Vorlage der Verwaltung vor.

Am 7. April wird der Wuppertaler Stadtrat darüber entscheiden, ob das von der Initiative „Döpps105“ angestrebte Bürgerbegehren zulässig ist. Mit dem Votum soll eine Deckelung der Umbaukosten für den Döppersberg auf 105 Millionen Euro erreicht werden.

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Beschluss Doepps 105

In einem dreißig Seiten starken Gutachten hat die Stadtverwaltung Stellung zur juristischen Einschätzung des Vorhabens genommen. In einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heißt es, man schlage dem Rat vor, „das Bürgerbegehren aufgrund schwerwiegender formeller und inhaltlicher Gründe für unzulässig zu erklären.“

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig erinnert daran, dass die Verwaltung schon vor dem Start der Unterschriftensammlung ein externes Gutachten eingeholt habe, in dem die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden sei. Hauptknackpunkt: Das Bürgerbegehren ziele auf eine Ratsentscheidung, die lediglich die Finanzierung des Vorhabens zum Inhalt gehabt habe, aber kein Grundsatzbeschluss zum Projekt gewesen sei. Slawig: „Gerade Haushaltsbeschlüsse hat der Gesetzgeber aber von Bürgerbegehren ausgenommen. Über sie soll nur der Stadtrat selbst entscheiden können.“

Auch die aus Verwaltungssicht „unklare Fragestellung von ‚Döpps105′“ mache deren Vorhaben unwirksam. Dies sei darauf zurückzufüren, dass „die Initiative bei der Formulierung die Beratung des Rechtsamtes nicht in Anspruch genommen habe“, heißt es aus dem Rathaus. Das Bürgerbegehren verstoße ferner gegen gültige Verträge. Außerdem werde auch das das Gebot der Sparsamkeit verletzt, „denn ein Projektabbruch koste 67 Millionen, ohne dass der neu gestaltete Döppersberg realisiert werde.“

>> Zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung

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Kommentare

  1. Wolf Girdes sagt:

    @ Emanuel @ Giesbert – Eineiige Einlinge?

    Was Sie so alles wissen und interpretieren, alle Achtung.

    Das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zu einem Schluss,
    andere Rechtsauffassungen bei anderen Gutachtern von anderen Auftraggebern sind möglich. Unabhängig davon, sind in dem für die Stadt erstellten Gutachten Widersprüche und Rechtsinterpretationen, die nicht unbedingt vor Gericht Stand halten.
    Unterstellungen, die Initiative habe ein falsches Spiel gespielt, über falsche Angaben oder gar arglistige Täuschung Unterschriften erzielt ist eine verleumderische Unverschämtheit. Alle Infos wurden von der Initiative stets öffentlich kommuniziert.

    Von Ihnen ausgehender Hass und Ihre Verleumdungen demokratischer Rechte ist in unserer Stadt hoffentlich nicht mehrheitsfähig.

    1. wuppertalerin sagt:

      Eines hat die Initiative zumindest schon jetzt erreicht- dem politisch interessierten Wähler wurden die Augen geöffnet, auf welche Art und Weise in unserer Stadt Entscheidungen des Rates und der Verantwortlichen zustande kommen.
      Das hat mit der nun in Wahlkampfzeiten „plötzlich“ entdeckten Bürgernähe, Transparenz, Verantwortung etc. nichts zu tun.

      Meine Entscheidung zur Kommunalwahl stand schon seit langem fest und wurde nun wieder bestätigt- die „große Kooperation“ tut unserer Stadt nicht gut!

  2. Emanuel sagt:

    Wenn man sich die Beschlussvorlage durchliest, kann man zu zwei zentralen Schlüssen kommen:

    1. Die Initiative hat Unterschriften unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen. Fakten wurden verdreht oder ausgeblendet. Die Unterzeichner wurden arglistig getäuscht.
    2. Die Initiative war schlecht beraten und hat sich nicht ausreichend mit Dr Materie befasst. Dadurch sind eklatante Fehler bei der Formular-Erstellung, Formulierung der Frage(n), Fristen-Einhaltung und nicht zuletzt bei der Ausführung der Unterschriftensammlung passiert. Dies führt nun zu gleich mehreren Verstößen gegen das GO NRW und zur Unrechtmäßigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens.

    Die Ablehnung des angestrebten Bürgerbegehrens ist rechtlich einwandfrei. Nur leider wird das erst ein Gericht abschließend bestätigen müssen, da die Initiative auf jeden Fall klagen wird.

    Gut finde ich, dass das falsche Spiel, welches die Initiative von Anfang an gespielt hat nun endgültig auffliegt. Wiederum schade ist, dass die Initiatoren sich dafür nicht verantworten werden müssen 🙁

  3. Wolf Girdes sagt:

    Die CDU-Trickser und ihre sozialdemokratischen Assistenten im Rat der Stadt und in der von den Mehrheitsfraktionen dominierten Stadtverwaltung (CDU-OB Jung ist das Verwaltungsoberhaupt und CDU-Stadtkämmerer Dr. Slawig der mächtigste Umsetzer der CDU-Politik) hatten bereits in der Vergangenheit ihren Unwillen, die Initiative entsprechend der Rechtsvorschriften zu beraten und bei der Formalie Bürgerbegehren die gesetzlich gebotene Unterstützung zu leisten, öffentlich gemacht.
    Es ging nicht um demokratische Willensbildung und demokratische Beteiligung, es ging diesen Herren (und den wenigen Hintergrunddamen in den Mehrheitsfraktionen) um Machtpolitik und angebliche Alternativlosigkeit. Was bleibt: verrottete Nebenstraßen, Sozialabbau, eingeschränkte Bildungsangebote und abgespeckte Kultur.
    Ich werde es bei den anstehenden Wahlen nicht vergessen haben!

    1. Giesbert sagt:

      Lieber Herr Girdes,

      lesen Sie sich bitte erst Mal die rechtliche Bewertung durch, diese ist absolut aussagekräftig weshalb das angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist.

      Ihr Kommentar ist haltlos und nichts anderes als eine Aneinanderreihung von leeren Worthülsen!

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