Zur Ratspause – Nachtrag

Die Darstellung, es wäre über die Ratspause im Ältestenrat vom 12.11.13 abgestimmt worden, ist falsch! Es fand keine Abstimmung statt. Im Gegenteil – der Oberbürgermeister stellte nur die Terminliste vor.

In der Ältestenrat-Sitzung vom 18.02.14 wurde dann vom Oberbürgermeister bekannt gegeben, dass die April-Sitzung ausfällt. Dies wurde von den Oppositionsvertretern kritisiert und ist auch diskutiert worden, aber es fand auch hier keine Abstimmung statt. Dieses ist jedoch nicht protokolliert worden.

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Nach der Gemeindeordnung § 47 Abs. 1 ist ausschließlich der Oberbürgermeister für die Einberufung des Rates zuständig. Nach diesem Paragraphen soll der Rat alle zwei Monate tagen. Es kann auf eine Ratssitzung innerhalb von zwei Monaten verzichtet werden, wenn massive Gründe vorliegen.

Laut Gemeindeordnung haben die Fraktionen das Recht – als Ausnahmefall – eine Sondersitzung des Stadtrates einzuberufen (Minder­heiten­recht).

Die WfW-Fraktion hat schon einmal eine Sondersitzung des Rates verlangt und ist dafür äußerst heftig kritisiert worden. Wir haben zuletzt eine Sondersitzung des Kulturausschusses wegen des Opernensembles beantragt und sind dafür von der Stadtverwaltung und dem Vor­sitzenden Herrn Köster abgekanzelt worden, wie auch schon letztes Jahr an gleicher Stelle.

Fraktionsvorsitzender Heribert Stenzel: „Daran wird deutlich, wie wichtig regelmäßige öffentliche Sitzungen sind, damit die Öffentlichkeit sich eine eigene Meinung bilden kann.“

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