WJ: Mindestlohn darf nicht zum Bremsklotz für Aus- und Weiterbildung werden

Junge Wirtschaft in Deutschland legt eigenes Papier vor – Forderung nach weitergehenden Ausnahmen und eine auf zwei Jahre befristete Einführung des Mindestlohns

Die Wirtschaftsjunioren Wuppertal begrüßen, dass Ausnahmen vom Mindestlohn rechtlich möglich sind. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ergeben. „Ausnahmen gerade für jüngere Menschen sind notwendig“, erklärt Lars Dinglinger, Sprecher der Wirtschaftsjunioren Wuppertal. „Wir müssen Anreize erhalten, dass junge Menschen eine Ausbildung machen.“ Gleichzeitig warnen die Wirtschaftsjunioren davor, den Blick nur auf die Jugendlichen zu richten. „Grundsätzlich muss jeder die Chance haben, sich weiterzubilden und zu qualifizieren, ohne dass der Mindestlohn zum Bremsklotz wird.“

Im Mittelpunkt des Konzepts „Für einen Mindestlohn mit sozialer Verantwortung“ der Wirtschaftsjunioren Deutschland stehen deshalb alle Phasen der beruflichen Orientierung. „Unser Ziel ist, den Mindestlohn sozial auszugestalten, wenn wir ihn schon nicht verhindern können“, betont Dinglinger. „Denn das Schlimmste wäre, den Menschen zu schaden, die im Moment nicht ausreichend qualifiziert sind, sich aber weiterbilden wollen.“ Deshalb haben die Wirtschaftsjunioren auf der Grundlage der Erfahrungen der Verbandsmitglieder konkrete Vorschläge zusammengestellt.

Dazu gehören aus Sicht der jungen Wirtschaft auch Wiedereinsteiger, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung. „Niemand will diese Menschen ausnutzen“, betont Dinglinger. „Aber wir wollen, dass sie auch weiter Praktika zur Berufsorientierung machen können, wenn sie sonst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.“ Zudem schlagen die Wirtschaftsjunioren vor, den Mindestlohn zunächst befristet für zwei Jahre einzuführen, in denen die Auswirkungen auf die Wirtschaft untersucht werden.

Link zum Positionspapier:

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