B7-Unterbrechungsfolgen so gering wie möglich halten

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal folgt der Empfehlung des unabhängigen IHK-Gutachtens zur Unterbrechung der B7 während der Umbauphase des Döppersbergs. In einem Begleitantrag fordern die Liberalen jedoch, die Folgen der Unterbrechung so gering wie möglich zu halten.

FDP-Fraktion-Logo3d„Wir fordern in unserem Begleitantrag verbindliche Abstimmungen zwischen der Stadt Wuppertal und dem Verkehrsministerium des Landes NRW und dem Landesbetrieb Straßen NRW, dass Bauvorhaben auf der geplanten Umleitungsstrecke A46 während der Unterbrechung der B7 ausgeschlossen werden und dass unabhängig von einer Baustellenfreiheit Maßnahmen zu einer Optimierung des Verkehrsflusses ergriffen werden“,  so Alexander Schmidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und führt weiter aus: „Weiter fordern wir, dass alle im Gutachten angeführten Baumaßnahmen in Elberfeld vor der Unterbrechung der B7 umzusetzen sind. Die Stadtwerke sollen zudem Vorschläge entwickeln, die den öffentlichen Nahverkehr für Besucher, Kunden und Touristen als Alternative zum Individualverkehr attraktiver machen.“

Unabdingbar ist für die FDP die Sicherstellung eines schlüssigen und transparenten Verkehrs-, Kommunikations- und Beschilderungskonzept für alle betroffenen Bürger und Gewerbetreibende im Vorfeld der Schließung. Ebenso sollen betroffene Einzelhändler, Hoteliers, Gastronomen, Pflegedienste sowie Handwerker und Institutionen frühzeitig in den Prozess eingebunden und vollumfänglich informiert werden. Schmidt: „Wir Liberale möchten, dass hier von Seiten der Stadt unbürokratisch und schnell Hilfestellungen zugesichert werden.“ und ergänzt abschließend: „Schlussendlich fordern wird die Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Vorgaben und bestehenden Empfehlungen aus Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan bezüglich eines rechtzeitigen Eintreffens von Rettungskräften im Notfall während der Unterbrechung der B7 eingehalten werden.“

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Kommentare

  1. Fast Foot sagt:

    In NRW haben sich die Rettungsdienste Standards gesetzt. Die Stadt ist verpflichtet Rettungsstandards einzuhalten. Inwieweit diese auch bei vermeidbaren Vollsperrungen wichtiger Straßen (z. B. Bundesstraßen) juristisch als Grundlage für Regressforderungen gegenüber der Stadt Bestand haben, wird abzuwarten sein. Rettungswege dürfen nicht vorsätzlich oder fahrlässig gesperrt werden! Hierzu gibt es bereits rechtskräftige Urteile.

    Lächerlich finde ich den Ruf der FDP nach Transparenz …., ein Mäntelchen, was sich auch ihr seltsamer Kandidat umzuhängen versucht.

    Wie hoch sind die Spenden und vielleicht auch andere Gelder, die die FDP von den Hoteliers bekommen hat? Wie hoch waren die Steuergeschenke an die Hoteliers durch die Initiative der FDP zur Steuersenkung für Hoteliers?

    Bitte, nennen Sie hier mal Fakten und Zahlen, dann wird die FDP transparenter und glaubwürdiger!

  2. wuppertalerin sagt:

    „Unabdingbar ist für die FDP die Sicherstellung eines schlüssigen und transparenten Verkehrs-, Kommunikations- und Beschilderungskonzept?“ Das gibt es also noch nicht? Tolle Planung! Da wird ja in den verbleibenden ca. 5 Monaten bis zum Beginn der Sperrung was Tolles zusammengeschustert werden!
    Zum Rettungsdienstbedarfsplan: Kann der Bürger, der aufgrund zu später Hilfsleistung Schaden nimmt, die Stadt in Regress nehmen?

    1. Mike Brüggemann sagt:

      Nein kann er nicht, denn die Pressemitteilungen der Linken sind inhaltlich ebenso falsch, wie ihre Kommentare. Es gibt in NRW keine Fristen für Rettungsdienste, dass haben die Linken erfunden. Die Stadtverwaltung hat inzwischen auch dementsprechend geantwortet.

      1. wuppertalerin sagt:

        Da es Ihrer Ansicht nach keine ges. Hilfsfristen in NRW gibt, wozu dann Pläne ausarbeiten? Rettung nach Gutdünken, abhängig vom Ort der benötigten Hilfe? Wer Glück hat, verunglückt verkehrsgünstig?

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