Öffentliche Gebühren sind politisch jederzeit kontrollierbar – alles andere ist Panikmache

Die Stadtwerke erheben nach der Rekommunalisierung der Wassersparte statt Wasserpreis nun Wassergebühr.

DieLinke_LogoQuadrat#34596FDie Ratsfraktion DIE LINKE befürwortet die Rekommunalisierung der Wassersparte, denn so kann die erwirtschaftete Rendite im kommunalen Unternehmen bleiben. Der Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Gerd-Peter Zielezinski: „Durch den Rückkauf der Wassersparte müssen die Erlöse nicht mehr mit dem Anteilseigner GdF-Suez geteilt werden und stehen zu 100% für die Quersubventionierung des ÖPNV bereit, dessen Fehlbetrag jährlich ca. 50 Mio. Euro ausmacht.“

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Die Gefahr, dass die Wassergebühren unkontrolliert steigen werden, nachdem das Bundeskartellamt diese nicht mehr kontrollieren kann, sieht Zielezinski nicht: „Im Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eindeutig geregelt, dass die Gebühren‚ den voraussichtlichen Kosten der Anlage entsprechen‘ sollen und ‚nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen‘ zu kalkulieren sind, einschließlich der Kosten für Fremdleistungen und angemessene Verzinsung. Darüber hinaus unterliegt die Gebührenfestsetzung der Kommunalaufsicht und kann durch Verwaltungsgerichte überprüft werden.“

 

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