Gehen der Stadt Wuppertal Erschließungsbeiträge verloren?

Nach dem Gesetz ist die Stadt Wuppertal verpflichtet, für Maßnahmen des Straßenbaus Erschließungsbeiträge zu erheben. Möglich ist dies allerdings erst nach vollständiger Fertigstellung. Daran hapert es allerdings in vielen Fällen.

Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hervorgeht, hat sich inzwischen ein Rückstand von 800 Maßnahmen aufgetürmt, bei denen noch Restarbeiten zu erledigen sind. Die Arbeiten liegen teilweise bereits Jahrzehnte zurück, und inzwischen haben häufig schon die Eigentümer gewechselt.

Die WfW fordert die Verwaltung auf, diesen untragbaren Zustand zu besei­tigen, uneinbringliche Fälle abzuschreiben und die verbleibenden zügig ab­zurechnen.  „Würde man nur 40.000 Euro pro Maßnahme erzielen, so ergäbe dies eine Einnahme von 32 Mio. Euro“, rechnet Fraktionsvorsitzender Heribert Stenzel vor.

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Kommentare

  1. petzi sagt:

    Schon ziemlich unverständlich, warum die Stadt hier auf Einnahmen verzichtet, wo doch sonst kein Geld da ist. Also was ist hier los? Ich weiss persönlich über einen dritten von einem Fall, der vor vielen Jahren gebaut hat, und bis heute nicht abgerechnet wurde. Der Begünstigte hofft natürlich, dass man ihn auch weithin vergißt. Selbst wenn die Beiträge im Nachhinein noch eingezogen werden, entsteht den Schuldnern ein Zinsgewinn (denn für die verspätete Eintreibung wird die Stadt sicher keine Verzugszinsen berechnen können) und dem Bürger/Steuerzahler eine Zinslast. Also nochmal die Frage: Warum lässt sich eine der höhstverschuldeten Städt im Land soviel Zeit mit dem Eintreiben berechtigter Forderungen?

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