Oberbürgermeister Peter Jung hält an der „Bettensteuer“ fest

Wer privat in einem Hotel in Wuppertal übernachtet, soll dafür eine "Infrastrukturförderabgabe" in Höhe von 5% bezahlen. Der Erlös soll helfen, das komunale Haushaltsdefizit auszugleichen. Jung geht davon aus, dass die Übernachtungszahlen trotz der Abgabe steigen werden.

Aktuelle Stellenangebote:

Auf der Internetseite der Stadtverwaltung nimmt Oberbürgermeister Peter Jung Stellung zur Diskussion um die Infrastrukturförderabgabe. Diese so genannte „Bettensteuer“ sei Bestandteil des Haushaltssanierungsplans und soll Einnahmen in Höhe von jährlich 405.000 Euro einbringen.

Die Steuer war in der ursprünglich vorgesehenen Form gescheitert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Juli eine solche Abgabe auf beruflich bedingte Übernachtungen für unzulässig erklärt hatte. Jung will jedoch daran festhalten, die Steuer zu erheben, „wenn die entgeltliche Übernachtung in Wuppertal privat veranlasst ist.“

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA geht davon aus, dass die Bettensteuer nur ein Drittel des von Jung angepeilten Betrages einbringen wird. Nach dem Urteilsspruch teilte der DEHOGA mit, dass „nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nur noch rund 135.000 EUR erzielt werden. Dem gegenüber steht ein erheblicher finanzieller und auch personeller Aufwand bei der Stadt für die nach Bundesverwaltungsgericht ebenfalls festgesetzte Definitions- und Kontrollpflicht für die Stadt bei den Angaben der Gäste hinsichtlich ihres Übernachtungszwecks.“

Die Sorge des Hotellerieverbandes, dass die Zahl der Übernachtungen durch die Steuer sinken könnte, teilt Jung nicht. Er geht davon aus, „dass die Infrastrukturförderabgabe sich nicht negativ auf die Übernachtungszahlen in Wuppertal auswirken wird, die wir – im Gegenteil – durch gutes Marketing und Optimierung des Angebots künftig noch erhöhen wollen.“

Dass die Infrastrukturförderabgabe tatsächlich die Infrastruktur fördern soll, behauptet indes auch Peter Jung nicht: „Auf jeden Fall benötigen wir die Einnahmen, um unsere Haushaltssanierung (…) weiter erfolgreich zu bestreiten.

____________________

Archivfoto: Georg Sander

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

  1. HahEss sagt:

    Heute wurde von der Stadt die Bettensteuer öffentlich bekannt gemacht. Zwei Details: Sie beträgt nicht 5, sondern 5,95% vom Nettobetrag (§3) und sie wird auch bei Stundenhotels erhoben (§2.1).

    Ich frage mich, ob nicht auch Bordelle besteuert werden sollten. Schließlich wird dort auch ein Bett zur Verfügung gestellt. Und wird dieses betrieblich genutzt (von Versicherungen, VIP-Karteninhabern, etc.) ist es ja steuerbefreit …

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert