29.08.2012

Transparenz beim Genehmigungsverfahren ‚Asphaltmischwerk‘: Bürgeranhörung wäre reine Showveranstaltung der Grünen

Die Grünen zeigen sich hier als ‚Pseudo-Kümmerer‘. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen reine Luftnummer. Die Grünen gaukeln den Wuppertalerinnen und Wuppertalern die Möglichkeit einer Mitbestimmung vor.

Im gestrigen Ausschuss für Umwelt wurde zu dem von der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag zur Bürgeranhörung zum Asphaltmischwerk Uhlenbruch mehrheitlich die Nichtbefassung beschlossen, da der Antrag reine Augenwischerei ist.

Klaus Jürgen Reese, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, kann den Antrag der Grünen nicht nachvollziehen: „Die Grünen zeigen sich hier als ‚Pseudo-Kümmerer‘. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen reine Luftnummer. Die Grünen gaukeln den Wuppertalerinnen und Wuppertalern die Möglichkeit einer Mitbestimmung vor, die gesetzlich gar nicht machbar ist. Weder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) noch das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sieht eine Bürgeranhörung vor. Durch die ausführliche Berichterstattung in unseren politischen Gremien und durch die Möglichkeit, Einsicht in Unterlagen zu nehmen, ist die Transparenz entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben vorhanden. Wir können uns sicher eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema vorstellen. Eine solche Veranstaltung wurde aber nicht beantragt und am Verfahren würde diese nichts ändern können.“

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Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Reese

    Ich zitiere Ihren Wortlaut, Klaus-Jürgen Reese: „Durch die ausführliche Berichterstattung in unseren politischen Gremien und durch die Möglichkeit, Einsicht in Unterlagen zu nehmen, ist die Transparenz entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben vorhanden.“
    Die fachliche Problematik bspw. des Einsatzes einer bzw. keiner Paralleltrommel lässt offenbar alle, die den Sachverhalt erklären können sollten, „ins Schwimmen geraten“ – anders mag ich mir die unzureichenden Erläuterungen bzw. unpräzisen und knappen Antworten dazu nicht erklären.

    Klaus-Jürgen Reese: „Wir können uns sicher eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema vorstellen. Eine solche Veranstaltung wurde aber nicht beantragt …“
    Gerne werde ich von dieser – Ihrer – Vorstellung Gebrauch machen und Sie bitten, eine solche Informationsveranstaltung – bürgernah – mit in-Gang-zu-setzen! Ich danke Ihnen für diese Möglichkeit!

    Klaus-Jürgen Reese: „… und am Verfahren würde diese [solche Veranstaltung] nichts ändern können.“
    Eine Gemeinde und ihre Politiker haben eine Sorgfalts- und Informationspflicht gegenüber Ihren Bürgern. Gerade diesem Informationsbedürfnis soll allen hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern eine Informations-Veranstaltung dienen. Das ist nicht gleichzusetzen, mit der Bitte Einzelner um Akteneinsicht – nach UIG. Also: Auch wenn eine solche Veranstaltung am Verfahren nichts ändern würde, könnten Bürgerinnen und Bürgern sich informieren (= informelle Bürgerbeteiligung); und hierzu könnten Fachleute aller Coleur eingeladen werden: Das gehört ein Stück zur Demokratie!

    Sehr geehrter Herr Reese, es ist also schon ein Unterschied, ob man sagt, „Ja, eine solche Veranstaltung kann ich mir vorstellen“ oder im Umweltausschuss gegen solch intendierte Bürgeranhörung stimmt!

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