08.05.2012

Verfassungsgericht gibt Kommunen Recht

Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein.

91 Städte und Gemeinden, darunter auch Wuppertal, hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel entzogen werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen“.

„Die Landesregierung unter Jürgen Rüttgers wollte die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung wegrechnen, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem Rechentrick gewarnt hatten“, erinnert Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender.

„Im Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte  die Opposition durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht. Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein“, so Klaus Jürgen Reese abschließend.

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