Guter Tag für Wuppertaler Studierende und Uni – Landtag beschließt Abschaffung der Studiengebühren

Anlässlich der gestern vom Landtag NRW beschlossenen Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/12 erklärt Marc Schulz, bildungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:

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„Sowohl für die Studierenden in unserer Stadt als auch für die Uni Wuppertal ist dies eine außerordentlich erfreuliche Entscheidung. Die Abschaffung der Studiengebühren ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren und herkunftsunabhängigeren Bildungssystem. Wenn bislang einige Universitäten geringere oder gar keine Gebühren erheben konnten als andere ergab sich für einige Hochschulen ein erheblicher Standortnachteil.

Gerade Standorte wie Wuppertal sind darauf angewiesen, ihre Attraktivität für Studierende aus ganz NRW erheblich zu steigern. Daher ist die Initiative der Landesregierung ganz im Sinne der Bergischen Universität und der Region. Die Befürchtungen der Hochschulleitung in Bezug auf Einnahmeausfälle sind reine Kaffeesatzleserei. Das Land wird die Einnahmeausfälle vollumfänglich kompensieren und dies durch eine Rechtsverordnung, die noch im Landtag beraten werden muss, festlegen“.

Auch die zusätzlichen Belastungen der Hochschulen durch den doppelten Abiturjahrgang und die Abschaffung der Wehrpflicht werden im Gesetz berücksichtigt. Da sich die Höhe der Kompensationen an der Zahl der Studierenden bemisst, wird der Zuschuss in diesen Jahren entsprechend steigen.

An der Wuppertaler Universität mussten die Studierenden seit dem Wintersemester 2006/07 pro Semester 500 Euro an Gebühren zahlen. Damit gehörte sie zu einer von 20 Hochschulen in NRW, die den vollen Beitrag erhoben.

„Insbesondere für sogenannte Härtefälle ist die heutige Entscheidung eine spürbare Entlastung, da die Ausnahmeregelungen an den Hochschulen zum Teil stark voneinander abweichen. So sind Studierende mit Kind an der Universität Essen-Duisburg für die anderthalbfache Studiendauer von den Gebühren befreit, während an der Uni Wuppertal lediglich maximal vier Freisemester eingeräumt werden. Diese Ungleichbehandlung wird zukünftig entfallen und stellt damit einen sinnvollen Beitrag zum Abbau von Bildungshürden auch für Menschen in besonderen Lebenslagen sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Studium dar“ so Schulz abschließend.

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