04.02.2011

Editorial Bergische Blätter 03.2011

Fusionieren oder nicht? Ein Kommentar von Silke Nasemann

Und nun? Das Gutachten zu möglichen Kultur-Kooperationen im bergischen Städtedreieck liegt vor – mit dem Ergebnis, dass eigentlich nur eine Fusion der beiden Orchester – des Sinfonieorchesters Wuppertal und der Bergischen Symphoniker – aus finanzieller Sicht einen Sinn machen würde. Aber: „Eine Fusion ist gleichzeitig mit künstlerischen Verlusten und mit Risiken verbunden, die mit den Einsparungen abgewogen werden müssen“, heißt es dazu im Gutachten. Das heißt, zunächst sei mit Klangeinbußen zu rechnen, was nicht zu unterschätzen sei, so Martin Dehli, Projektleiter des Gutachters Actori. So würde die Aufbauarbeit, die Toshiyuki Kamioka in den letzten Jahren in Wuppertal und Peter Kuhn seit einem Jahr in Solingen und Remscheid geleistet haben, quasi zunichte gemacht, wenn man die Orchester zusammenlegen würde – und fange bei Null wieder an. Zudem verringere sich das kulturelle Angebot in den drei Städten, wenn nur noch ein Programm angeboten werde, wo es derzeit noch zwei sind.
Für die Fusion sprechen jedoch die Zahlen: 3,3 Millionen Euro werden laut Gutachten langfristig eingespart, wenn es auch zunächst zu Mehrkosten kommen wird, wenn man die Fusion ohne betriebsbedingte Kündigungen vollziehen will.
Bleibt die Frage, ob mit diesem Szenario Kamioka zu halten ist. Schon jetzt ist er „nur“ noch Chefdirigent und parallel dazu Generalmusikdirektor des Saarländischen Staatstheaters. Der Schritt für ihn ganz dorthin zu gehen ist nur ein kleiner. Für Wuppertal wäre es ein großer – und hoffentlich kein zu großer Schritt zurück.
Aber, und das sollte in der Diskussion auch gesagt werden dürfen: Ein Orchester neu aufzubauen kann für einen guten Dirigenten oder eine gute Dirigentin ein großer Anreiz und eine willkommene Herausforderung sein.
Wie man das Blatt derzeit dreht und wendet: „Nichtstun gefährdet beide Orchester“, so das Fazit von Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung. Und egal, wie entschieden wird: Damit hat er schlicht und ergreifend Recht.

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