31.01.2011

‚Kinderlärm‘ ist zumutbar – Kinderlachen ist kein Lärm!

Die Wuppertaler SPD-Ratsfraktion begrüßt den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Immissionsgesetzes (LImschG) ausdrücklich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ‚Kinderlärm‘ grundsätzlich als sozialadäquat zumutbar gilt.

In Zukunft muss also der klagende Nachbar nachweisen, warum die Geräusche von Kindern ausnahmsweise nicht zumutbar sind. Diese besondere Beweispflicht kann wiederum dazu führen, dass die Anzahl der zukünftigen Klageverfahren in Wuppertal wegen ‚Kinderlärm‘ sinken wird.

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Andreas Mucke, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion und stellvertretender Vorsitzender im Jugendhilfeausschuss, zeigt sich über den Gesetzentwurf sehr erfreut: „Wuppertal kann aufgrund der Änderung des Landes-Immissionsgesetzes ihrem Anspruch als kinderfreundliche Stadt weiter und besser gerecht werden. Daher werden wir in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Verwaltung bitten, zu prüfen, welche positiven Auswirkungen die Gesetzesnovellierung des LImschG auf unsere Stadt hat. Natürlich gilt es auch, Ruhebedürfnisse zu berücksichtigen, aber allein der Begriff ‚Kinderlärm‘ ist an sich unzumutbar. Das Lachen von Kindern ist kein Lärm, sondern ein wichtiges und willkommenes Zeichen, dass sich unsere Kinder hier wohlfühlen.“

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