Reform der Betreuung von Betrieben im Bereich von Sicherheit und Gesundheit

Anfang 2011 haben sich die Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben geändert. Diese Thematik ist Anlass für ein öffentliches Kolloquium der Bergischen Universität am 1. Februar in Wuppertal.

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) wird in Kürze bei allen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Kraft getreten sein. Damit wird es erstmals eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes in der betrieblichen Praxis geben.

Die neuen Regelungen sowie Handlungshilfen zur betrieblichen Umsetzung wird Dr. Frank Bell von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beim 69. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal vorstellen.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 1. Februar 2011 von 18:00 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstrasse 31, Wuppertal) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine vorhergehende Anmeldung wird gebeten. Formlose Anmeldung bitte unter Nennung des Veranstaltungstermins, der/s Teilnehmernamen/s und des Unternehmens bei Prof. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal) unter der E-Mail-Adresse rpieper@uni-wuppertal.de. Am Veranstaltungstag ist eine Anmeldung auch noch unter der Telefon-Nr. 02 02 / 73 10 00 möglich. Mehr Infos: www.institut-aser.de

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