Geschäft mit ASS Bochum gesetzwidrig

Das Landgericht Bochum kommt in der Urteilsbegründung zu der Einschätzung, dass der Werbevertrag der Stadt bzw. der WMG mit ASS Bochum nichtig war

weil es lediglich zur Umgehung des Verbots der Ermäßigung der Straßenverkehrszulassungsgebühren diente. Doch steht laut Gericht einer Rückforderung der Stadt entgegen, dass beide Vertragsparteien gegen das gesetzliche Verbot der Gebührenreduzierung und gegen die guten Sitten verstoßen haben.

Dies wertet DIE LINKE als schallende Ohrfeige für die Verwaltungsspitze der Stadt.

Bekanntlich heißt es in einem Schreiben an die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Wuppertal Marketinggesellschaft  aus dem Jahr 2010, das von Dr. Slawig unterzeichnet war, die Praxis bezüglich ASS sei rechtlich unbedenklich, wirtschaftlich sinnvoll und solle fortgeführt werden.

Bei dieser Darstellung ist die Verwaltungsspitze der Stadt trotz massiver Kritik nicht nur der LINKEn bis heute geblieben.

DIE LINKE erwartet nun, dass es aufgrund der vom Gericht ausgesprochenen Bewertung des Geschäfts der Stadt mit ASS Bochum endlich zu einer lückenlosen Aufklärung der Tatsache kommt, wie es über 13 Jahre der Stadt möglich war, gegen Gesetz und gegen die guten Sitten zu verstoßen.


Zur Erinnerung:

ASS-Deal war ein Scheingeschäft

Seit „Unregelmäßigkeiten“ im Geschäft der Wuppertal Marketing Gesellschaft mit der Bochumer Werbefirma ASS öffentlich wurden, bemühte sich DIE LINKE im Rat um Aufklärung.

Bei der Kfz-Zulassungsstelle konnten von 2004 bis 2016 Kraftfahrzeuge der Firma ASS angemeldet werden, obwohl dies ab 2007 unzulässig war. Bei der Wuppertaler Marketing Gesellschaft (WMG) wurde ein Geschäft getätigt, das seit 2005 keine schriftliche Vertragsgrundlage hatte: Für die Kfz-Zulassung sollten die ASS-Autos mit Wuppertal-Aufklebern herumfahren und dafür Geld erhalten – im Klartext: Die Kfz-Anmeldung wurde billiger für ASS! Die Aufkleber wurden nicht mehr geliefert, das Geld aber überwiesen.( Darüber hinaus wurden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen angewiesen.)

2010 wurden die Vertragsmodalitäten des ASS-Geschäfts im Aufsichtsrat der WMG diskutiert. Abschließend wurde in einem Schreiben von Dr. Slawig festgestellt, dass die „heutige Praxis rechtlich unbedenklich und wirtschaftlich sinnvoll sei und fortgeführt werden soll.“ Dies wurde ohne Prüfung festgestellt. Diese Aussage wurde getroffen, da zu diesem Zeitpunkt seitens der Fachverwaltung keinerlei Hinweise auf rechtliche oder wirtschaftliche Bedenken geäußert worden seien. Warum keine Bedenken geäußert wurden, obwohl diese angebracht gewesen wären blieb im Dunkeln.

Der Antrag der LINKEn-Ratsfraktion, einen Verwaltungsbericht über die rechtlich unzulässigen Geschäfte mit ASS Bochum einzufordern (zu erstellen) und Maßnahmen zu entwickeln, so dass solche unsauberen Geschäfte zukünftig ausgeschlossen werden, (konnten) lehnte die übergroße Mehrheit der Ratsmitglieder der anderen Parteien ab.

In der Ratssitzung am 27. Juni 2017, als die LINKE im Rat in einer aktuellen 1/2-Stunde ihre Fragen zu diesem Themenkomplex stellte, wurde die Beantwortung der Fragen auf Antrag der CDU-Fraktion und mit Ratsmehrheit unterbunden.

Jetzt hat das Landgericht Bochum der Stadt Wuppertal mit Urteil vom 20.06.2018 (noch nicht rechtskräftig) bescheinigt, dass der ASS-Deal ein Scheingeschäft war. Von 2005 bis 2018 flossen Gelder als Werbevergütung getarnter Rabatte an die ASS.

Es stellt sich jetzt die Frage, wie sich die anhängenden Strafverfahren gegen drei Beteiligte weiter entwickeln.

DIE LINKE hat der Geschäftsführung der WMG jedenfalls die Entlastung verweigert. 

 

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