28.02.2018

MIT Wuppertal zum Diesel-Urteil

Michael-G. von Wenczowsky „Fahrverbote müssen vermieden werden“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Wuppertal (MIT) bedauert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten. „Fahrverbote treffen in erster Linie Berufstätige und Selbstständige“, kritisiert Michael-G. von Wenczowsky, Vorsitzender der MIT Wuppertal. „Besonders für unseren Mittelstand, für Handwerker und Lieferanten wären solche drastischen Einschränkungen existenzgefährdend.“ Auch in Wuppertal hätten sich viele Pendler bewusst für den Kauf eines Diesels entschieden, so von Wenczowsky: „Für sie kämen Fahrverbote einer Enteignung gleich.“

 

Tatsächlich ist die Emissionsbelastung laut von Wenczowsky seit mehr als zehn Jahren rückläufig: „Die heutige Technologie beim Verbrennungsmotor stellt bereits sicher, dass Grenzwerte eingehalten werden. Gefragt sind daher keine Fahrverbote, sondern smarte Lösungswege“, sagt von Wenczowsky. „Die Verwendung synthetischer Kraftstoffe, Modellprojekte zur intelligenten Verkehrssteuerung, Smart-City-Programme und dynamische Navigationssysteme weisen den richtigen Weg.“

 

Die MIT Wuppertal erwartet außerdem von der Autoindustrie, dass sie verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellt. Die Konzerne müssten dafür sorgen, dass sie nicht nur die vorgeschriebenen Abgaswerte im Prüfstand ohne Manipulationen einhalten, sondern auch den Unterschied zwischen Laborwerten und Realemissionen spürbar reduzieren. Von Wenczowsky „Wenn dies mit Softwareupdates nicht gewährleistet wer-den kann, muss eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Fahrzeughersteller erfolgen, sofern diese technisch möglich und sinnvoll ist.“ Schnellschüsse wie Fahrverbote müssten jedoch vermieden werden.

 

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

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Kommentare

  1. S. Zweig sagt:

    Wenn ich mit Tempo 49 geblitzt werde, wo nur Tempo 40 erlaubt ist, zahl ich ein Bußgeld. Wie naiv. Warum sag ich nicht einfach:

    a) ich fahre an der Gathe jedes Jahr zu schnell, aber mein Tempo ist „seit mehr als zehn Jahren rückläufig“. 2016 betrug es 49, 2017 nur noch 49.

    oder:

    b) mein Tacho zeigt leider falsch an. Ich werde mich aber darum kümmern und den Unterschied zwischen Anzeigewerten und Realgeschwindigkeit in Zukunft „spürbar reduzieren“.

    Welche Bußgeldstelle kann dieser Argumentation widerstehen?

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