FDP mahnt Änderung des Taxentarifs in Wuppertal an

In Wuppertal sind Taxifahrer bisher verpflichtet gewesen, bei bargeldloser Zahlung einen Zuschlag in Höhe von 1,75 Euro zu erheben. Fällig wird der Betrag bei Zahlung mit einer EC-Karte oder auch mit einer gängigen Kreditkarte.

Das sieht die Rechtsverordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten für die von der Stadt Wuppertal als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen (Taxentarif) vom 18. Dezember 2017 vor. Die Erhebung dieser Zuschläge ist jedoch seit dem 13. Januar 2018 nicht mehr zulässig. Dennoch halten sich die Wuppertaler Taxibetriebe an den bestehenden Taxentarif.

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Die Freien Demokraten haben jetzt die Verwaltung angefragt, ob und wann der Taxentarif in Wuppertal an die neue Richtlinie angepasst wird, damit die Kunden bei bargeldloser Bezahlung nicht weiterhin unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden.

Die FDP kritisiert, dass die Verwaltung nicht schon bei der Änderung des Taxentarifs im August letzten Jahre diese Änderung des Taxentarifs berücksichtigt hat.

„Dass die EU-Richtlinie kommt, ist nicht erst seit gestern bekannt – Bund und Länder haben schon im Sommer vergangenen Jahres darüber verhandelt. Die Wuppertaler Verwaltung hat sich aber bisher nicht darum gekümmert. Dieses Versäumnis geht auf Kosten der Taxi-Kunden,“ ärgert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP, Alexander Schmidt. „Wir erwarten jetzt eine zügige Anpassung des Taxentarifs,“ so Schmidt weiter.

Experten halten die Erhebung der Zuschläge für das bargeldlose Bezahlen auch ohne Änderung der Verordnung für unzulässig. So äußerte sich etwa Diethelm Baumann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Kanzlei Weinbauer in München im Streit der Berliner Taxenbetriebe, die weiterhin auf die Extragebühr beharren, gegenüber der FAZ: „… die europäische Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 (sei) mit der Reform des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Und das ZAG stehe natürlich über einer Verordnung, die keinen Gesetzescharakter habe.“

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