Mordfall Hanaa S. aus Solingen: Gericht verhängt hohe Freiheitsstrafen

In dem Strafverfahren gegen vier Männer und eine Frau wegendes Vorwurfs des Mordes der Hanaa S. aus Solingen wurde am heutigen 102. Hauptverhandlungstag am Wuppertaler Landgericht das Urteil verkündet.

   

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Die Strafkammer hat den 26-jährigen Schwager der getöteten Hanaa S. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ihren 20-jährigen Sohn ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugendstrafe
von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.Den 43-jährigen Ehemann sowie einen weiteren 36 Jahre alten Schwager hat die Kammer jeweils wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.

Die ebenfalls wegen Mordes angeklagte 32-jährige Schwägerin des Opfers wurde freigesprochen.
Die Kammer hat folgende Feststellungen getroffen: Die männlichen Angeklagten beschlossen im Herbst 2014, das Opfer zu töten, um hierdurch die Familienehre wiederherzustellen. Diese hatte sich nämlich zuvor von ihrem Mann getrennt und sich geweigert, zu ihm zurückzukehren, was dem Ehrbegriff der Angeklagten widersprochen hat.

Zwei der Angeklagten – ihr Sohn und ein Schwager – verschafften sich nach den Feststellungen der Kammer am Tattag Zutritt zur Wohnung der Hanaa S. in Solingen, wo es zu einem Kampf gekommen ist. Anschließend wickelten sie Hanaa S. in einen Teppich und fuhren mit ihr in einem Kleintransporter
Richtung Düsseldorf. Als es zu einem weiteren Kampfgeschehen kam, wurde Hanaa S. getötet und die Leiche anschließend in einem Waldstück in Süddeutschland vergraben.

Die Kammer hat die Angeklagten wegen Mordes bzw. Beihilfe hierzu verurteilt, da Hanaa S. nach ihren Feststellungen aus niedrigen Beweggründen, nämlich um die Familienehre wiederherzustellen,
getötet wurde.

Nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu lautstarken Ausschreitungen zwischen Angehörigen von Täter und Opfer. Eine Frau wurde für fünf Tage in Haft genommen, wegen ungebührlichen Verhaltens.

Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal

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