döpps105: Rückblick auf 13.000 Unterschriften, Klage & (Mehr-)Kostendeckel

In 2017 wurde das döpps105-Klageverfahren abgeschlossen. KRITIK am Umbau bleibt. Darum geht es in Teil-1: Der Rückblick. Ein Ausblick folgt.

zum Abschluss des döpps105-Klageverfahrens in 2017

13.000 Unterschriften – zählen was?

döpps105 bedauert, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren nur formal über die Zulässigkeit der Klage entschieden hat. Leider ging es nicht darum, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens selbst zu bewerten und die Vorgänge im Zusammenhang mit der (Finanz-) Planung des Leuchtturmprojekts durch die Stadt zu hinterfragen und öffentlich zu machen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/15_A_1561_15_Urteil_20170613.html

Das Anliegen von döpps105 war schließlich auch, das gesamte Verfahren im Kontext der Genehmigung und Planung des Döppersberg-Umbaus transparent zu machen, um zu verdeutlichen, dass die Verantwortlichen von Beginn an mit einer Kostensteigerung hätten rechnen müssen. Die 13.000 Wuppertaler Bürger*innen, die gegen die Kostensteigerung beim Döpps-Umbau unterschrieben haben, setzten nicht zuletzt ein Zeichen gegen die intransparente Salamitaktik der damaligen Stadtspitze bei der Vermittlung der Kostenexplosion des Projekts.

döpps105 sagt danke!

döpps105 dankt nochmals ausdrücklich allen Wuppertaler*innen,
die das Bürgerbegehren durch Unterschrift, finanzielle Unterstützung und andere Aktivitäten möglich machen wollten!

Hintergründe sind hier auf der döpps105-homepage nachzulesen:

HISTORIE: Ratsbeschluss mit Kostendeckel und Mehrkosten verdoppeln den Eigenanteil

Mitgestaltende Bürger*innen-Beteiligung wäre politisch auch hier möglich gewesen
KRITIK-1: Bürgerwille wurde und wird – (auch) am Döpps – nicht gehört.

Gesamtkostencheck: döpps105 fordert Kostentransparenz für den Döpps-Umbau
KRITIK-2: Mittelbar sind die Döpps-Gesamt-Kosten deutlich höher

Stadtfinanzen: Der Euro kann auch in Wuppertal nur einmal ausgegeben werden
KRITIK-3: „Offizielle“ Döpps-Kosten: ca. 140/153 Mio. Euro – und im Plan?

döpps105 fordert und hofft,
dass diese negative Erfahrung Wuppertaler Bürgerbeteiligung einen Lerneffekt auch bei den politischen Entscheidungsträgern hat. Diskussion ist nötig! Ein Ausblick folgt.

döpps105 wünscht allen besinnliche Weihnachtstage
und verbleibt mit engagierten (vor)weihnachtlichen Grüßen

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Kommentare

  1. SH sagt:

    Frau Petersen, das von Ihnen verlinkte Urteil geht entgegen Ihrer Darstellung auch auf die Frage der Begründetheit ein. Und das, obwohl es Döpps 105 versäumt hat, die Klage in ordentlicher Form zu erheben. Offenbar scheiterte dies daran, dass die Initiative in sich zerstritten war. Ich hoffe, dass sich diese äußerst unprofessionelle Form angeblicher „Bürgerbeteiligung“ endgültig erledigt hat.

  2. SH sagt:

    Frau „Bea“, haben Sie den verlinkten Beschluss überhaupt gelesen? Das Oberverwaltungsgericht hat, obwohl es bereits die Zulässigkeit der Klage verneint hat (weil sich Döpps 105 offenbar sehr uneins war, ob überhaupt geklagt werden sollte), auch über die Begründetheit entschieden:

    „II. Darüber hinaus ist die Klage aber auch unbegründet.

    Der Beschluss des Rats der Beklagten vom 7. April 2014 und deren Bescheide vom 9. April 2014 sind rechtmäßig und verletzen die Kläger zu 1. und 3. nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).“
    (Rn 81f)

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