Neue Bußgelder in Kraft: Was jetzt teurer wird

Autofahrer aufgepasst: Heute treten die neuen Bußgelder in Kraft! Die Anpassungen vom Bußgeldkatalog werden zum 19.10.2017 umgesetzt.

Das bedeutet für Kfz-Fahrer, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, härtere Strafen beim Telefonieren am Steuer, bei Blockierung der Rettungsgasse oder bei einer Teilnahme an illegalen Autorennen. Neu ist zudem das Verhüllungsverbot am Steuer.

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Blockierung der Rettungsgasse: Neue Bußgelder in Kraft

In den letzten Monaten haben sich die Meldungen über eine Blockierung der Rettungsgasse bei einem Stau geradezu überschlagen. Immer wieder konnten Rettungskräfte erst zeitverzögert zu Verletzten gelangen, weil Teilnehmer am Straßenverkehr keine Rettungsgasse gebildet hatten.

Dieser Umstand blieb auch dem Gesetzgeber nicht verborgen. Eine entsprechende Anpassung vom Bußgeldkatalog, also neue Bußgelder, treten heute in Kraft. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, was den Betroffenen bei einer Blockierung der Rettungsgasse nun blüht:

 

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. 200 € 1
…mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn zu schaffen. 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Nicht nur für die Blockierung der Rettungsgasse sind neue Bußgelder ab sofort in Kraft. Generell müssen Verkehrsteilnehmer, die einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn keine freie Bahn verschaffen, mindestens mit einer Geldbuße von 240 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Handy am Steuer oder beim Radfahren

Bisher wurde „nur“ für die Nutzung von einem Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt. Auch dies ändert sich ab heute: Inbegriffen sind nunmehr alle technischen Geräte, auch Tablets und ähnliches, die Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden können.

Wer sich nicht daran hält, für den treten ab heute folgende neue Bußgelder in Kraft, auch Radfahrer sind betroffen:

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt 100 € 1  
…mit Gefährdung 150 € 2 1 Monat  
…mit Sachbeschädigung 200 € 2 1 Monat  
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt 55 €  

 

In der Vergangenheit gab es immer wieder strittige Prozesse um die Handynutzung am Steuer, wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik nicht lief, als die betreffende Person telefoniert hat. Auch hier herrscht nun Klarheit: Der Motor muss vollständig abgeschaltet sein, bevor Sie als Fahrer ein technisches Gerät per Hand am Steuer nutzen dürfen.

Auch ein ganz neuer Verstoß hat es in den Bußgeldkatalog geschafft: Die Verhüllung vom Gesicht während der Fahrt. Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ist nunmehr verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.

Dadurch soll eine Identifizierung des Fahrers sichergestellt werden. Ist dieser nämlich auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar, kann dies dazu führen, dass die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umgangen werden können.

Ausnahmen gelten natürlich für Motorradfahrer. Diese sind durch die Helmpflicht sogar dazu gezwungen, ihr Gesicht zu verdecken.

 

Illegale Autorennen: Neue Bußgelder seit 13. Oktober in Kraft

Bereits seit dem 13. Oktober sind neue Bußgelder in Kraft für die Teilnahme an oder Veranstaltung von illegalen Autorennen. Die neuen Sanktionen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

 

Beschreibung Punkte Konsequenz
Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. 3 Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug
…mit Gefährdung 3 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug
…mit Personenschaden

 

Quelle:

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

 

Quelle:

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

3 Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug

 

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