Urteil des Bundesfinanzhofes lässt traditionelle Frauen u. Männervereine zittern

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofes lässt Traditionsschützen, Männergesangvereine und Frauenchöre um ihre Existenz bangen. Steuerpriviliegien sollen gestrichen werden – wegen diskriminierender Satzungen.

Das BFH-Urteil mit dem Aktenzeichen VR 52/15, in dem es darum geht, ob Vereine, die Frauen oder Männer als Vollmitglieder ausschließen, noch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit geltend machen dürfen. Antwort des BFH: Nein.

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In dem entschiedenen Fall ging es um eine Freimaurerloge, die es Frauen verwehrt, an den Tempelritualen teilzunehmen. „Damit macht man ein Stück Kultur kaputt“, sagt Ekkehard Klemm,  Präsident des Verbands Deutscher Konzertchöre „So wie es in der Musikliteratur Bläser- und Streichersymphonien gibt, so gibt es auch ein Repertoire an Männer- oder Frauenchören.“ Das Gleichberechtigung herrschen müsse, sei für ihn eine Selbstverständlichkeit. So habe er mit großem Unverständnis verfolgt, wie sich die Wiener Philharmoniker vor Jahren sperrten, Frauen aufzunehmen.

Für manche der traditionellen Schützenbruderschaften in Westfalen und andernorts könnte es auf jeden Fall künftig eng werden mit den Steuerprivilegien. Es droht der Verlust der Steuerfreiheit von Gewerbe- und Körperschaftsteuer, der Kassenwart darf keine Spendenbescheinigungen mehr ausfüllen und die Förderungen aus öffentlichen Töpfen wird es dann auch nicht mehr geben

Die Lösung ist laut eines Rechtsanwaltes, der nicht namentlich genannt werden möcchte, ganz einfach : Betroffene Vereine könnten ihre Satzung einfach so ändern, dass sie geschlechtsneutral formuliert sei, und dann einfach bei der alten Praxis bleiben. „Die Vorstände müssen nur schlau sein, es gibt keinen Aufnahmezwang für Vereine.“

Übrigens , Klöster oder kirchliche Frauengemeinschaften sind von diesem Urteil nicht betroffen, da sie mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und einer Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterstehen.

Quelle: N24

 

 

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