Zur Reform des Sexualstrafrechts und der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Der Verein FrauenBeratung + Selbsthilfe Wuppertal bewertet die Verankerung des Grundsatzes «Nein heißt Nein» in das Sexualstrafrecht als überfälligen Schritt.

Der Verein FrauenBeratung + Selbsthilfe Wuppertal bewertet die Verankerung des Grundsatzes «Nein heißt Nein» in das Sexualstrafrecht als überfälligen Schritt. Für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, ist künftig nicht mehr eine Nötigung Voraussetzung, sondern entscheidend ist, dass der Täter sich über den Willen der Betroffenen hinwegsetzt. Auch wenn die Praxis der Beweisführung und Gerichtbarkeit schwierig bleibt, bedeutet die Reform des Paragraphen 177 StGB eine grundlegende Veränderung für den gesetzlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Die FrauenBeratung lehnt hingegen entschieden ab, dass unter dem Deckmantel des Vorgehens gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Rechte für Migrant*innen verschärft werden.

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Hinsichtlich der Arbeit zum Schwerpunkt der sexualisierten Gewalt in Wuppertal, freuen wir uns mitteilen zu können, dass die Aufstockung der halben Fachstelle durch eine Vollzeitstelle vom Ministerium für Emanzipation, Gesundheit und Pflege bewilligt wurde. Damit kann die Prävention, Beratung und Krisenintervention durch die FrauenBeratung weiterhin gewährleistet und ausgebaut werden. Weil die Personalkosten für diese Fachstelle – wie für die anderen Personalstellen – vom Land NRW nicht vollfinanziert werden, ist die FrauenBeratung weiterhin auf engagierte Menschen angewiesen, welche die Arbeit finanziell unterstützen. Dafür hat der Förderverein der FrauenBeratung die Aktion 500×30 in Leben gerufen, bei der noch sehr viele Menschen gesucht werden, die jährlich 1 x 30 Euro spenden.

Spendenkonto Förderverein
FrauenBeratung + Selbsthilfe e.V.
IBAN: DE 13 3305 0000 0000 1416 63
Stadtsparkasse Wuppertal

Weiter Information zur Arbeit der FrauenBeratung finden sie unter: http://www.frauenberatungwuppertal.de

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