Bildungs- und Teilnahmemittel – Das Geld gehört den Kindern

2.9 Mio. Euro zurück nach Wuppertal Zum Urteil des Bundessozialgerichts über die Rückzahlung vom Bund einbehaltener Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erklärt Susanne Herhaus, Stadtverordnete der Ratsfraktion DIE LINKE:

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„Diese 2.9 Mio. Euro sind nichtverausgabte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und für diese Aufgabe sind sie wieder einzusetzen. Sie sind vom Bund ausgezahlt worden, um bedürftigen Kindern die Teilhabe am sozialen Leben zu erleichtern. Wir dürfen nicht vergessen, mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets hat sich die damalige Familienministerin von der Leyen (CDU) gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gestellt, das eine Erhöhung des Regelsatzes für Kinder aus Hartz IV-Bezugsfamilien vorgesehen hatte. Es ist also Geld, das den Kindern zusteht. Es darf nicht, wie der Fraktionsvorsitzende der SPD vorschlägt, die Löcher im städtischen Haushalt im Sozialbereich stopfen. Es muss z.B. für Schulverpflegung, Mitgliedschaft in Sportvereinen und für Nachhilfe der Kinder verwendet werden.“

 

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Artikel in der WZ vom 11.06.2014 „25 Millionen Euro für den Stadthaushalt:“

    Ab 2017 könnte Wuppertal mit 20 Millionen zusätzlich im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (für Behinderte) rechnen.

    Zitat aus dem Artikel:
    Wofür die Stadt die Entlastungszahlung verwendet, steht ihr frei. „Aller Vorausicht nach gibt es keine Zweckbestimmung“ sagt Sozialdezernent Kühn “ Es kann zur Haushaltssanierung eingesetzt werden, was ja dringend nötig ist.“- Zitatende

    Nach dem faulen Kompromiss für das Bundes-und Teilhabegesetz in 2011 zum Schaden schwerstbehinderter Menschen im SGB XII (Regelbedarfstufe 3 ) nun die nächste Möglichkeit, diese Betroffenen weiter zu benachteiligen, indem man ihnen Gelder vorenthält?
    Keine Zweckbestimmung- also wunderbar einsetzbar für den Umbau Döppersberg oder den fünften Dezernenten?

  2. wuppertalerin sagt:

    Zunächst steht es wohl denen zu, denen man dieses Geld seit 2011 abgezweigt hat!

    Über 25jährige erwerbsunfähig behinderten Menschen , im Haushalt der Eltern oder in WG’s lebend, hat man 2011 für das Bildungs- und Teilhabegesetz 20 % ihrer Grundsicherungsleistung gekürzt! Das war der windige Komromiss, um das BuT durchpeitschen zu können.

    Nun hat das BSG entschieden (zum zweiten Mal/ erstmalig in 2009), dass diese politisch gewollte Ungleichbehandlung zwischen SGB II und SGB XII nicht unserem Grundgesetz entspricht ergo rechtswidrig ist!

    Dieses „übrig gebliebene“ Geld steht zunächst den behinderten Betroffenen zu und damit sind nicht irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen!

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