14.11.2012

Rot-grüne Landesregierung beschließt neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Die Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland wird schon am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Änderung ist vor allem die neue Regelung des Mindestabstandes von Spielhallen. Demnach gilt, dass mindestens 350 Meter Luftlinie Abstand sowohl zu einer weiteren Spielhalle als auch zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingehalten werden müssen. Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, zeigt sich erfreut: „Damit stärkt unsere Landesregierung die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Ein wichtiges Steuerelement für die Städteplanung wurde auf den Weg gebracht. Wuppertal kann jetzt effektiver einer Ansammlung von Spielhallen bzw. der Entstehung von ‚Spielhallenghettos‘ und einer Verarmung und Verödung von ganzen Stadtteilen entgegenwirken.“

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Renate Warnecke, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, begrüßt ebenfalls den neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag „Dies ist ein wichtiger Beitrag für den Schutz junger Erwachsener, da die Abstandsregelung auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gilt. Es kann und darf nicht sein, dass Jugendliche durch die direkte Nachbarschaft der Spielhallen in Versuchung geführt werden. Gerade für junge Erwachsene birgt die Spielsucht enorme Gefährdungspotenziale. Wir müssen unsere Jugendliche davor schützen!“

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